Schornsteinfeger übersetzt neues Heizungsgesetz

Schornsteinfegermeister Torsten Litschke aus Risum-Lindholm ist erleichtert über das neue Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition. Während das GEG viele Hausbesitzer verunsichert, gebe es für Schornsteinfeger, Handwerker, Kommunen und somit auch für die Bürger endlich Planungssicherheit, erklärt Litschke im Interview mit dem Schleswig-Holsteinischen Nachrichtenportal SHZ.

„Es ist so, dass keine einzige Heizung sofort ausgetauscht werden muss. Tatsächlich können noch jahrelang neue Heizungen eingebaut werden, die größtenteils Erdgas verbrauchen“, so der Schornsteinfegermeister. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, gelte zwar ab 1. Januar 2024 – aber nur für Häuser in Neubaugebieten, die von den Städten und Gemeinden als solche ausgewiesen sind. Bei der Schließung von Baulücken gebe es weitere Fristen, erklärt Litschke.

Hausbesitzer haben noch einige Jahre Zeit, bis Sie tätig werden müssen"Für alle anderen gilt: Erst wenn die Kommunen durch die kommunale Wärmeplanung über das Wie beim künftigen Heizen in ihrem Einzugsbereich vorgelegt haben, tritt das sogenannte Gebäude-Energie-Gesetz für die Bür­ge­r vor Ort in Kraft". Die betroffenen Hausbesitzer erfahren also frühzeitig, ob sie an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden können. "In diesem Fall müssen sie sich keine eigene neue Heizung anschaffen", so Litschke weiter. Die kommunale Wärmeplanung muss erst in einigen Jahren vorgelegt werden: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026, in den übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2028. Dazu zählt auch Litschkes Tätigkeitsgebiet in Risum-Lindholm.

Bis spätestens 2028 kann also jeder Besitzer eines Bestandsgebäudes noch eine neue Erdgasheizung einbauen. "Voraussetzung ist, dass diese später mit Wasserstoff, Biomethan oder anderer Biomasse zu betreiben sind. Diese müssen ab 2029 nach und nach auf die umweltfreundlichen Gase umgestellt werden." Gasheizungen, die sich reparieren lassen, kann man bis spätestens 2045 betreiben. "Geht ein alter Kessel kaputt, startet eine Übergangsfrist, bis die 65-Prozent-Regel stufenweise greift", so Litschke.

Schornsteinfegermeister empfiehlt Beratung durch den "Heizungsbauer des Vertrauens"
Und wenn die Gemeinde kein Wärmenetz umsetzt? Dann muss jeder die 65-Prozent-Regel anderweitig erfüllen, erklärt der Schornsteinfegermeister. "Weil Gasheizungen deshalb möglicherweise zum Problem werden, müssen sich die Eigentümer zukünftig vor dem Einbau verpflichtend beraten lassen", erklärt Litschke. Dafür könne man sich an seinen "Heizungsbauer des Vertrauens" wenden oder bei der öffentlichen Energieberatung nachfragen, die beispielsweise von Verbraucherzentralen angeboten wird. "Wer was tun will, braucht einen Plan für sein Haus", mahnt Litschke – genau dafür gibt das GEG nun aber einen Rahmen vor.

Es gibt zudem unterschiedliche Fördermöglichkeiten für den Einbau neuer Heizungen – grundsätzlich werden 30 Prozent für einen klimafreundlichen Heizungsumtausch gewährt, je nach Einkommen und Einbauzeitpunkt kann die Förderhöhe aber sogar bis zu 70 Prozent betragen. Mehr über die Förderbedingungen, die Rentabilität von Wärmepumpen sowie die durchschnittlichen Kosten für einen Heizungstausch erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema.

Interview mit dem Schleswig-Holsteinischen Nachrichtenportal SHZ vom 15.09.2023
Bildnachweis: Wärmepumpe oder doch noch eine neue Gasheizung? Das neue Heizungsgesetz sorgt aktuell für Verunsicherung.© Bundesverband Wärmepumpe e.V.
 
 

 

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