NIE-Nummer
Voraussetzung für den Kauf einer spanischen Immobilie aber auch beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos, ist die sogenannten NIE-Nummer „Número DE Identifikatión DDE Extranjeró".
Auch sie kann über Ihren Anwalt beantragt werden. Weiterer Vorteil: Mit dieser Nummer und dem Nachweis von Grundbesitz in Spanien können Sie dort ein Fahrzeug kaufen und mit einem spanischen Nummernschild anmelden.