Letzten Endes ist ein Teilverkauf einer selbst genutzten Immobilie vergleichbar mit einer Hypothek. Dennoch gibt es einige Unterschiede.
In dieser Graphik haben wir versucht, diese übersichtlich darzustellen:
Teilverkauf vs. Hypothek |
Teilverkauf |
Hypothekendarlehen |
Monatliche Belastung |
Nutzungsentgelt oder 5-7 % des Preises für den Teilverkauf, bis zu 50% einer Immobilie können verkauft werden |
Monatliche Kreditrate mit einer bestimmten Laufzeit
Je nach Zinslage |
Instandhaltung |
Übernimmt der Teileigentumskäufer |
Übernimmt der Eigentümer |
Grundsteuer |
Übernimmt der Teileigentumsverkäufer zu 100% |
Übernimmt der Eigentümer zu 100% |
Gesamtverkauf |
Kann jederzeit verkauft werden, der Kaufpreis wird analog zum Eigentumsverhältnis geteilt. Mindesterlös inkl. Preissteigerung bzw. Inflation für den Teilkäufer plus ein eventuelles Serviceentgelt, der restliche Erlös aus dem Verkaufspreis verbleibt beim Teileigentumsverkäufer. |
Kann jederzeit verkauft werden, Vorfälligkeitsentschädigung prüfen, Risiko der Entwicklung der Immobilienpreise trägt der Eigentümer, ganzer Erlös abzüglich des Betrages für den Kredit |
Nutzungsmöglichkeiten |
Eigennutzung oder Vermietung, (die Mieteinnahmen gehen zu 100% an den Teileigentumsverkäufer, d.h. keine anteilige Abgabe an den Teileigentumskäufer) |
Eigennutzung oder Vermietung (die Mieteinnahmen gehen zu 100 % an den Eigentümer) |
Vor einem Teilverkauf sollte unbedingt geprüft werden, was mit dem verkauften Anteil passiert, wenn der Vertragspartner in Konkurs geht. Besteht dann noch die Möglichkeit eines Rückkaufs? Zu welchen Bedingungen? Wichtig ist dies vor allem, wenn die Summe aus dem Teileigentumsverkauf nicht in einem Betrag, sondern über eine bestimmte Laufzeit ausgezahlt wird.
Fazit: Ein Teilverkauf ist vor allem für Immobilienbesitzer interessant, die keine Hypothek bekommen oder wollen. Es ist auch interessant, wenn es keine direkten Erben gibt oder kein Interesse daran besteht, eine Immobilie zu vererben.
Prüfen Sie auch die Möglichkeit, den verkauften Anteil an der Immobilie nach Ende der Vertragslaufzeit zurückzukaufen. Wie hoch würde der Kaufpreis dann ausfallen? Berechnen Sie auch das bis dahin gezahlte Nutzungsentgelt und stellen Sie es ins Verhältnis zu den Kreditkosten am Ende der Zinsbindung.
Ein Risiko bleibt immer nach Ende der Vertragslaufzeit für beide Finanzierungsarten: Die Zinshöhe nach einer Laufzeit von 10 Jahren ist genauso eine Unbekannte wie die Inflationshöhe.
Quellen:
Artikel Rheinpfalz Immobilienmarkt vom 17.11.2023