Die Bedeutung von Grundpfandrechten

Kommt es zum Verkauf einer Immobilie, so benötigen die meisten Käufer einen Kredit zum Kauf und / oder zur Modernisierung der Immobilie. Dies bedeutet, dass sie sich Geld leihen müssen, weil nicht genügend Eigenmittel vorhanden sind. Damit die Bank dieses Geld im Falle z.B. eines Verlusts des Arbeitsplatzes oder Fall eines Ablebens des Kreditnehmers wieder erhält, sichert sich die Bank die Verwertungsrechte an einer Immobilie, und dies fast immer erstrangig.

Dies bedeutet, dass eine Grundschuld nach Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar eingetragen und beurkundet wird. Sollten die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können, so kann die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert werden und der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Die Grundschuld wird bei Verkauf gelöscht, die Restschuld getilgt.

Welche Grundpfandrechte gibt es und worin unterscheiden sie sich?
Die Hypothek erlischt mit Tilgung des Darlehens. Sie nimmt mit jeder Zahlung des Schuldners ab. Die Grundschuld bleibt bestehen und kann somit nach Tilgung noch einmal beliehen werden, z.B. für eine Modernisierungsmaßnahme oder zum Kauf einer anderen Immobilie. Der Schuldner spart sich die Kosten für eine erneute Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Beim Verkauf der Immobilie muss die Grundschuld dann auf Kosten des Verkäufers/Schuldners gelöscht werden.
Üblicherweise ist die Eintragung einer Grundschuld anstatt einer Hypothek als Grundpfandrecht im Grundbuch beim Immobilienkauf. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank.

Quelle:

https://praxistipps.focus.de/unterschied-zwischen-grundschuld-und-hypothek-einfach-erklaert_96905

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