Was bedeutet Erbbaurecht oder Erbpacht?

Was bedeutet Erbbaurecht oder Erbpacht?
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht im deutschen Immobilienrecht, das es einem berechtigten Nutzer ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

Begründung des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht entsteht durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer.  

Grundstücksgleiches Recht: Das Erbbaurecht wird wie ein eigenständiges Grundstück behandelt. Es kann veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten wie Grundschuld oder Hypothek.

Verfügungen und Zustimmung: Verfügungen über das Erbbaurecht, wie Veräußerungen, Belastungen oder bauliche Erweiterungen, bedürfen der Zustimmung des Grundeigentümers, sofern dies im Erbbaurechtsvertrag vereinbart ist.

Erlöschen des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht endet durch Ablauf der vereinbarten Zeit. Gebäude, die während der Laufzeit errichtet wurden, müssen nicht entfernt werden. Stattdessen erhält der Erbbauberechtigte in der Regel eine Vergütung für den Gebäudewert.

Akzessorietät: Ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des Grundstücks.


Kann ich auf meinem eigenen Grundstück ein Erbbaurecht begründen?
Ja, du kannst auf deinem eigenen Grundstück ein Erbbaurecht begründen. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

Zweck des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht ermöglicht es dir, auf deinem eigenen Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Es kann eine interessante Option sein, wenn du das Grundstück langfristig nutzen möchtest, aber nicht unbedingt das Eigentum daran erwerben möchtest.

Vertragliche Regelungen: Du musst einen Erbbaurechtsvertrag mit dir selbst als Erbbauberechtigtem und dem Grundstückseigentümer (also dir selbst) als Vermieter abschließen. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden und im Grundbuch eingetragen werden.
Laufzeit und Konditionen: Im Vertrag legst du die Laufzeit des Erbbaurechts fest. Üblicherweise beträgt diese 50 bis 99 Jahre. Auch die Erbbaurechtszinsen (die du als Erbbauberechtigter an dich selbst als Vermieter zahlst) sollten im Vertrag geregelt sein.

Bauliche Nutzung: Du kannst auf dem Grundstück ein Bauwerk errichten, z. B. ein Haus, eine Garage oder ein Gewerbegebäude. Die Nutzung muss jedoch den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

Veräußerung und Vererbung: Das Erbbaurecht kann von dir veräußert oder vererbt werden. Wenn du das Grundstück später verkaufen möchtest, kann der Käufer das Erbbaurecht übernehmen.

Grundbuch und Grundsteuer: Die Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch ist wichtig. Außerdem musst du als Erbbauberechtigter die Grundsteuer für das Grundstück zahlen.

Bevor du ein Erbbaurecht auf deinem eigenen Grundstück begründest, empfehle ich dir, dich von einem Notar oder Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen, um alle rechtlichen Aspekte zu klären.

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