Steuern und Gebühren
Bei dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie fällt die sogenannte ITP (Impuesto sobre TRANSMISSIONS PATRIMONIALES an. Das entspricht der Grunderwerbsteuer. Die ist in den verschiedenen autonomen Regionen (in Spanien gibt es 17) individuell von der Region festgelegt.
Retención, diese dient zur Sicherung der Steuerschuld des Verkäufers. Ein Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist beim Kauf verpflichtet, 3 % des vereinbarten Kaufpreises dafür einzubehalten. Das regelt Ihr Anwalt bzw. der Notar dann für Sie.
Kosten:
Notar ca. 0,25 % des Kaufpreises
Gebühren für das Eigentumsregister ebenfalls ca. 0,25 %
Ein Rechtsanwalt kann seine Gebühr natürlich frei aushandeln, er liegt in aller Regel, bei 0,5 % des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer (21 %).