Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln

Das Grundbuch

Geht ein Vermarktungsauftrag ein, so beschäftigt sich der Immobilienprofi als erstes mit dem Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Grundbuchamt für jedes Grundstück geführt wird. Es ist in fünf Sparten oder Abteilungen aufgeteilt. Dort sind wichtige Informationen zur Immobilie bzw. dem Flurstück auf das, dieses steht, festgehalten. Es fängt an mit dem Deckblatt. Auf dem Deckblatt steht der Name des Amtsgerichts, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblattes.

In Abteilung I werden die Eigentümer oder Erbbauberechtigte in der zeitlichen Abfolge und mögliche rechtliche Eigentumsverhältnisse beschrieben.

In Abteilung II werden alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt. Hier findet auch die Eintragung der sogenannten Auflassungsvormerkung statt. Diese sichert dem Käufer bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe dahingehend ab, dass der Verkäufer die Immobilie nicht noch einmal verkaufen kann.

Welche Rechte können nun über das Grundbuch abgesichert werden?

Nießbrauch: Einräumung der persönlichen und wirtschaftlichen Nutzung einer Immobilie für eine andere Person als der Eigentümer

Wohnungsrecht: Einräumung des Rechts, ein Teil oder die ganze Immobilie zu bewohnen für eine andere Person als der Eigentümer

Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte: Sichern die Nutzung von Nachbargrundstücken gegenüber allen Eigentümern und deren Rechtsnachfolgern

Dingliches Vorkaufsrecht: Ermöglicht einem Dritten, in einen Kaufvertrag einzutreten.

In Abteilung III des Grundbuchs werden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden aufgelistet. Entscheidend ist dabei die Reihenfolge der Eintragungen. Sie regelt die Verteilung des Erlöses bei Verkauf oder Zwangsversteigerung der Immobilie an die Gläubiger.

 

Unsere Artikel werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie ersetzen aber keine professionelle Rechtsberatung und sollen lediglich als Denkanstoß dienen. Eine inhaltliche Haftung insbesondere auch für Aktualität und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

Impressum:

Inhaltlich Verantwortliche gemäß §18 Abs. 2 MSTV:

Iris Schröder-Kemper
Wittelsbacherstraße 8 b
67434 Neustadt

Weitere News die Sie interessieren könnten:

“Wir haben ein höheres Angebot bekommen. Warum raten wir trotzdem zu einem anderen Käufer?”
Diese Frage sorgt oft erstmal für Verwunderung. Viele denken beim Immobilienverkauf nur an die Zahl ganz oben im Angebot. Je höher der Preis, desto besser der Verkauf. In der Praxis sieht das oft anders aus. Denn ein hoher Angebotspreis bedeutet noch lange nicht, dass der Verkauf wirklich sicher zustande kommt.
Mehr erfahren über "Wir haben ein höheres Angebot bekommen. Warum raten wir trotzdem zu einem anderen Käufer?"
Ersetzt die KI den Immobilienmakler?
„Braucht man Makler überhaupt noch, wenn KI inzwischen Exposés schreibt und Immobilien bewertet?“ Diese Frage hören wir immer öfter. Und ehrlich gesagt die Technik wird vieles schneller machen. Bewertungen, Unterlagen prüfen, Inserate erstellen oder passende Käufer finden. Das wird sich weiter verändern. Und das ist auch gut so. Aber gerade
Mehr erfahren über Ersetzt die KI den Immobilienmakler?
Weihnachtsgruß und Frohes Jahr 2026
Mit brüllender Freude und einem Augenzwinkern wünschen wir Ihnen fröhliche Feiertage, entspannte Stunden und genug Ruhe, damit die „Mähne“ auch mal liegen darf.Genießen Sie gutes Essen, gemütliche Momente und den Zauber, der in dieser besonderen Zeit überall spürbar ist.Auch im neuen Jahr sind wir wieder als löwenstarkes Team für Sie
Mehr erfahren über Weihnachtsgruß und Frohes Jahr 2026
Checkliste für Verkäufer bis zum Jahresende
Die Wochen bis Jahresende sind ideal, um Ordnung ins Immobilienthema zu bringen
Mehr erfahren über Checkliste für Verkäufer bis zum Jahresende
Eine runde Sache
Wer schon einmal eine Immobilie verkauft hat, weiß: Der schwierigste Moment ist nicht die Preisverhandlung, sondern der Moment der Unklarheit Vor einigen Monaten habe ich eine Familie begleitet, die ein Haus aus dem Nachlass der Eltern verkaufen wollte. Drei Geschwister, drei Meinungen, viele Emotionen. Die eigentliche Herausforderung war nicht der
Mehr erfahren über Eine runde Sache
Expertentipp der Woche
Ein Bebauungsplan kann auf den ersten Blick wie ein kryptisches Puzzle wirken – mit Linien, Farben, Kürzeln und Zahlen. Aber wenn man weiß, worauf man achten muss, wird er zu einem wertvollen Werkzeug für die Immobilienpraxis.  Grundlagen verstehenEin Bebauungsplan (B-Plan) ist eine kommunale Satzung, die festlegt:Was gebaut werden
Mehr erfahren über Expertentipp der Woche