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Die ImmoWertV von 2021 und der Energieausweis

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten: so heißt die Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV  in ihrem kompletten Wortlaut.

Für Sachverständige, Baufinanzierer und Immobilienmakler ist sie die Grundlage zur Wertermittlung einer Immobilie. In Kraft getreten ist sie bereits am 1.1.2022, wenn auch mit Übergangsfristen. Inzwischen wird sie flächendeckend angewandt und verleiht damit dem Energieausweis mehr Relevanz bei der Immobilienbewertung.

Der Energieausweis fristete einige Jahre ein stiefmütterliches Dasein. Er wurde zum Verkauf oder zur Vermietung benötigt, im Grunde aber wenig beachtet. Die gesellschaftspolitischen Entwicklungen der letzten drei Jahre hat die Bedeutung des Energieausweises deutlich in den Vordergrund gerückt. Daher berücksichtigt die neue ImmoWertV den Energiekennwert deutlich mehr als vorher. Dies bedeutet in der Praxis einen Preisabschlag von bis zu 30 % für Immobilien mit einem sehr schlechten Energiekennwert G oder H. Die Banken berechnen einen Kreditaufschlag für Immobilien, die einen Energiekennwert im hinteren Bereich haben (schlechter als D).

Die Nachteile für Bestandsimmobilien mit einem hohen Energiekennwert werden teilweise durch staatliche Förderprogramme für energetische Sanierungen aufgewogen. Es lohnt sich, mit dem Energieberater einen Energiefahrplan zu erstellen und den Bankberater zu bitten, alle staatlichen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

 

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Iris Schröder-Kemper
Wittelsbacherstraße 8 b
67434 Neustadt

 

 

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