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Ohne Heizungscheck wird es teuer

Im Oktober 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft getreten.

Dies bedeutet für Eigentümer von Häusern und Eigentumswohnungen mit eigener Gastherme, dass bis spätestens zum 15. September 2024 ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 der Gasheizung durchgeführt werden muss. Mit der Durchführung beauftragt werden können zertifizierte Energieberater, Schornsteinfeger und zertifizierte Heizungsbauern sowie Installateure.

Zweck der Überprüfung ist das Einsparen von Energie und damit mittelfristig auch von Heizkosten.

Eigentümer Immobilien mit Gasheizungen müssen diesen Check bis zum 30.09.2024 durchgeführt haben, sonst droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR.

Um die Kosten für den Heizungscheck zu minimieren, wird empfohlen, diesen zeitgleich mit einem ohnehin anberaumten Termin mit dem Schornsteinfeger oder dem Energieberater oder bei der Wartung der Gasheizung durchführen zu lassen. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, einen hydraulischen Abgleich vornehmen zu lassen.

Haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem 01.10.2022 bereits einen Heizungscheck durchführen lassen, so haben Sie dieser Pflicht bereits genügt.

Quellen:

https://www.heizungscheck.de/

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