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Unterlagen zum Verkauf eines Hauses

Soll ein Haus verkauft werden, benötigen die Banken der Käufer in der Regel immer wieder die gleichen Unterlagen. Die wichtigsten sind wir folgt:

  1. Grundbuchauszug: erhältlich beim Grundbuchamt gegen eine Gebühr
  2. Energieausweis: gilt 10 Jahre, es gibt zwei unterschiedliche Arten (Verbrauchs- und Bedarfsausweis abhängig vom Baujahr des Gebäudes). Liegt kein gültiger Energieausweis vor, so muss dieser erstellt werden. Wie, kann Ihnen Ihr Schornsteinfeger, ein Energieberater oder Ihr Immobilienmakler sagen. Manche Makler übernehmen die Kosten oder einen Teil der Kosten für die Erstellung eines Energieausweises.
  3. Grundrisse und Wohnflächenberechnung: Wenn dem Verkäufer diese nicht vorliegen, so hat das zuständige Bauarchiv möglicherweise Unterlagen vorliegen. Diese stellt es gegen eine Gebühr dem Verkäufer zur Verfügung. Liegen keine Grundrisse vor, können diese nachträglich erstellt werden.
  4. Ansichten/Schnitte/Wohnflächenberechnung/Kubatur: Werden von den meisten Banken ebenfalls gefordert. Manche Banken verzichten darauf, wenn Grundrisse und Wohnflächenberechnung vorliegen.
  5. Gebäudeversicherung: Ein aktueller Versicherungsschein muss vorliegen. Es ist wichtig, dass die Gebäudeversicherung auch nach Verkauf nicht gekündigt wird. Für die Bank ist die Gebäudeversicherung notwendig, um das Risiko einer Verschlechterung des Beleihungsgegenstandes zu minimieren.
  6. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (gegen Gebühr). Einige Makler übernehmen die Kosten.
  7. Auflistung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre. 

Außerdem fragen viele Interessenten folgende Unterlagen an, die die Bank nicht benötigt, die aber kaufentscheidend sein können:

  1. Die Verbräuche der letzten drei Jahre, vor allem Gas und Strom.
  2. Den Bescheid über die Grundbesitzabgaben.
  3. Den Bescheid über die Hauptfeststellung der Grundsteuer vom Januar 2022. Dieser sagt etwas über den Wert des Hauses nach dem Ertragswertverfahren aus und liegt häufig deutlich unter dem Marktwert.
  4. Eventuell Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung mit Mieter.
  5. Rechnungen der Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre

Vor Vermarktungsstart sollten die Unterlagen vorhanden und digitalisiert sein, damit Kaufinteressenten die notwendigen Unterlagen zeitnah an ihren Finanzierungsberater oder ihre Bank schicken können und die zusätzlichen Unterlagen als Entscheidungsgrundlage vorliegen.

Bei einer Vermarktung über einen Makler kümmert sich dieser um alle erforderlichen Unterlagen. Teilweise übernimmt er auch die Kosten für die Einholung.

 

Unsere Artikel werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie ersetzen aber keine professionelle Rechtsberatung und sollen lediglich als Denkanstoß dienen. Eine inhaltliche Haftung insbesondere auch für Aktualität und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

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Iris Schröder-Kemper
Wittelsbacherstraße 8 b
67434 Neustadt

 

 

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