Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln

Was bedeutet Erbbaurecht oder Erbpacht?

Was bedeutet Erbbaurecht oder Erbpacht?
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht im deutschen Immobilienrecht, das es einem berechtigten Nutzer ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

Begründung des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht entsteht durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer.  

Grundstücksgleiches Recht: Das Erbbaurecht wird wie ein eigenständiges Grundstück behandelt. Es kann veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten wie Grundschuld oder Hypothek.

Verfügungen und Zustimmung: Verfügungen über das Erbbaurecht, wie Veräußerungen, Belastungen oder bauliche Erweiterungen, bedürfen der Zustimmung des Grundeigentümers, sofern dies im Erbbaurechtsvertrag vereinbart ist.

Erlöschen des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht endet durch Ablauf der vereinbarten Zeit. Gebäude, die während der Laufzeit errichtet wurden, müssen nicht entfernt werden. Stattdessen erhält der Erbbauberechtigte in der Regel eine Vergütung für den Gebäudewert.

Akzessorietät: Ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des Grundstücks.

Kann ich auf meinem eigenen Grundstück ein Erbbaurecht begründen?
Ja, du kannst auf deinem eigenen Grundstück ein Erbbaurecht begründen. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

Zweck des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht ermöglicht es dir, auf deinem eigenen Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Es kann eine interessante Option sein, wenn du das Grundstück langfristig nutzen möchtest, aber nicht unbedingt das Eigentum daran erwerben möchtest.

Vertragliche Regelungen: Du musst einen Erbbaurechtsvertrag mit dir selbst als Erbbauberechtigtem und dem Grundstückseigentümer (also dir selbst) als Vermieter abschließen. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden und im Grundbuch eingetragen werden.
Laufzeit und Konditionen: Im Vertrag legst du die Laufzeit des Erbbaurechts fest. Üblicherweise beträgt diese 50 bis 99 Jahre. Auch die Erbbaurechtszinsen (die du als Erbbauberechtigter an dich selbst als Vermieter zahlst) sollten im Vertrag geregelt sein.

Bauliche Nutzung: Du kannst auf dem Grundstück ein Bauwerk errichten, z. B. ein Haus, eine Garage oder ein Gewerbegebäude. Die Nutzung muss jedoch den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

Veräußerung und Vererbung: Das Erbbaurecht kann von dir veräußert oder vererbt werden. Wenn du das Grundstück später verkaufen möchtest, kann der Käufer das Erbbaurecht übernehmen.

Grundbuch und Grundsteuer: Die Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch ist wichtig. Außerdem musst du als Erbbauberechtigter die Grundsteuer für das Grundstück zahlen.

Bevor du ein Erbbaurecht auf deinem eigenen Grundstück begründest, empfehle ich dir, dich von einem Notar oder Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen, um alle rechtlichen Aspekte zu klären.

Unsere Artikel werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie ersetzen aber keine professionelle Rechtsberatung und sollen lediglich als Denkanstoß dienen. Eine inhaltliche Haftung insbesondere auch für Aktualität und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Impressum:
Inhaltlich Verantwortliche gemäß §18 Abs. 2 MSTV:
Iris Schröder-Kemper
Wittelsbacherstraße 8 b
67434 Neustadt

 

 

Weitere News die Sie interessieren könnten:

“Wir haben ein höheres Angebot bekommen. Warum raten wir trotzdem zu einem anderen Käufer?”
Diese Frage sorgt oft erstmal für Verwunderung. Viele denken beim Immobilienverkauf nur an die Zahl ganz oben im Angebot. Je höher der Preis, desto besser der Verkauf. In der Praxis sieht das oft anders aus. Denn ein hoher Angebotspreis bedeutet noch lange nicht, dass der Verkauf wirklich sicher zustande kommt.
Mehr erfahren über "Wir haben ein höheres Angebot bekommen. Warum raten wir trotzdem zu einem anderen Käufer?"
Ersetzt die KI den Immobilienmakler?
„Braucht man Makler überhaupt noch, wenn KI inzwischen Exposés schreibt und Immobilien bewertet?“ Diese Frage hören wir immer öfter. Und ehrlich gesagt die Technik wird vieles schneller machen. Bewertungen, Unterlagen prüfen, Inserate erstellen oder passende Käufer finden. Das wird sich weiter verändern. Und das ist auch gut so. Aber gerade
Mehr erfahren über Ersetzt die KI den Immobilienmakler?
Weihnachtsgruß und Frohes Jahr 2026
Mit brüllender Freude und einem Augenzwinkern wünschen wir Ihnen fröhliche Feiertage, entspannte Stunden und genug Ruhe, damit die „Mähne“ auch mal liegen darf.Genießen Sie gutes Essen, gemütliche Momente und den Zauber, der in dieser besonderen Zeit überall spürbar ist.Auch im neuen Jahr sind wir wieder als löwenstarkes Team für Sie
Mehr erfahren über Weihnachtsgruß und Frohes Jahr 2026
Checkliste für Verkäufer bis zum Jahresende
Die Wochen bis Jahresende sind ideal, um Ordnung ins Immobilienthema zu bringen
Mehr erfahren über Checkliste für Verkäufer bis zum Jahresende
Eine runde Sache
Wer schon einmal eine Immobilie verkauft hat, weiß: Der schwierigste Moment ist nicht die Preisverhandlung, sondern der Moment der Unklarheit Vor einigen Monaten habe ich eine Familie begleitet, die ein Haus aus dem Nachlass der Eltern verkaufen wollte. Drei Geschwister, drei Meinungen, viele Emotionen. Die eigentliche Herausforderung war nicht der
Mehr erfahren über Eine runde Sache
Expertentipp der Woche
Ein Bebauungsplan kann auf den ersten Blick wie ein kryptisches Puzzle wirken – mit Linien, Farben, Kürzeln und Zahlen. Aber wenn man weiß, worauf man achten muss, wird er zu einem wertvollen Werkzeug für die Immobilienpraxis.  Grundlagen verstehenEin Bebauungsplan (B-Plan) ist eine kommunale Satzung, die festlegt:Was gebaut werden
Mehr erfahren über Expertentipp der Woche