Lambrecht
Kleines Häuschen auf großem, sonnigen Hanggrundsstück mit Süd- Ausrichtung und Fernblick
- ImmoNr
- N469
- Objektart
- Haus
- Objekttyp
- Doppelhaushälfte
- Vermarktungsart
- Kauf
- Anzahl Zimmer
- 3
- Grundstücksgröße
- ca. 781 m²
- Wohnfläche
- ca. 65 m²
Dieses Einfamilienhaus in Neustadt an der Weinstraße / Gimmeldingen bietet viel Platz und die Möglichkeit, eigene Wohnideen zu verwirklichen. Das im Jahr 1979 errichtete Haus verfügt über ca. 160 m² Wohnfläche auf einem ca. 363 m² großen Grundstück. Sechs Zimmer, darunter drei Schlafzimmer, sowie zwei Badezimmer schaffen Raum für das Familienleben, Gäste oder ein Homeoffice. Ergänzt wird das Platzangebot durch ca. 40 m² Nutzfläche.
Die Terrasse und der Garten in Südausrichtung sowie der Balkon in Nordausrichtung eröffnen vielfältige Möglichkeiten, die Zeit im Freien zu genießen. Eine Garage und ein zusätzlicher Stellplatz davor runden das Angebot ab. Die Beheizung erfolgt über eine Gaszentralheizung.
Die Immobilie stellt eine solide Grundlage für eine individuelle Modernisierung dar und befindet sich in weiten Teilen noch in einem dem Baujahr entsprechenden Zustand. Die zweifach verglasten Holzfenster, die Sanitärausstattung sowie die Leitungen stammen überwiegend aus der Bauzeit. Das Dach ist derzeit nicht gedämmt und mit asbesthaltigen Dachplatten eingedeckt. Für eine zeitgemäße Nutzung sollten daher entsprechende Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen eingeplant werden.
Besonders für Familien mit Kindern bietet Gimmeldingen ein attraktives Wohnumfeld. Grundschule und Kindergarten vor Ort, ein aktives Vereinsleben sowie der nahegelegene Wald schaffen kurze Wege und viele Möglichkeiten für Alltag und Freizeit.
Zusammen mit der großzügigen Wohnfläche, der familiengerechten Raumaufteilung, Terrasse und Garten in Südausrichtung sowie Garage und Stellplatz entsteht hier die passende Grundlage für ein Zuhause, das sich nach den eigenen Vorstellungen modernisieren und langfristig gestalten lässt.
Eckdaten auf einen Blick:
– Einfamilienhaus
– Baujahr 1979
– Wohnfläche ca. 160 m²
– Zweifach verglaste Holzfenster aus dem Baujahr
– Zwei Badezimmer aus dem Baujahr
– Leitungen überwiegend aus dem Baujahr
– Dach aus dem Baujahr, nicht gedämmt, modernisierungsbedürftig
– Garage mit zusätzlichem Stellplatz davor
– Terrasse in Südausrichtung
– Balkon in Nordausrichtung
Daten zum Energieausweis:
– Energieverbrauchsausweis
– Baujahr Gebäude: ca. 1979
– Baujahr Wärmeerzeuger: ca. 2000
– Endenergieverbrauch: 185,70 kWh/ (m²*a)
– Energieeffizienzklasse: F
– wesentlicher Energieträger: Gas
Die Immobilie befindet sich in Gimmeldingen, einem traditionsreichen Weindorf von Neustadt an der Weinstraße. An den Hängen der Mittelhaardt gelegen, verbindet der Ort eine reizvolle Weinlandschaft mit gewachsenem Dorfleben und Pfälzer Lebensart.
Bekannt ist Gimmeldingen insbesondere für seine Mandelblüte und den Weinbau. Die umliegenden Weinberge und Spazierwege laden dazu ein, die Landschaft zu jeder Jahreszeit zu entdecken. Besonders im Frühjahr verleihen die blühenden Mandelbäume dem Ort eine besondere Atmosphäre.
Die Zugehörigkeit zu Neustadt an der Weinstraße ergänzt den dörflichen Charakter um die Angebote einer Stadt. So bietet Gimmeldingen ein ansprechendes Wohnumfeld für Menschen, die das Leben in einem Weinort und die Nähe zur Natur schätzen.
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Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung.
Käuferprovision:
3,57 % Maklercourtage inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis
Raisch Immobilien e. K., Wittelsbacher Straße 8b, 67434 Neustadt
Tel. 06321 – 386838
E-Mail: info@immobilien-raisch.de
Website: www.immobilien-raisch.de
wichtige Hinweise:
Für die Vermittlung des Objekts fällt eine Maklercourtage in Höhe von 3,57 % (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %), auf den beurkundeten Kaufpreis an. Sie wird (ausschließlich) bei Abschluss des notariellen Vertrags verdient und ist an Fa. Raisch Immobilien e.K. zu zahlen.
Der (neue) § 656 c BGB: "Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien: Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten."
Deshalb muss die Maklerprovision (für Maklerverträge die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden) zwingend geteilt werden und zwar hier wie folgt: Verkäufer: Maklercourtage 3,00 % zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 3,57 %. Käufer: 3,00 % zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 3,57 % berechnet vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie.