
Kauf bricht keine Miete
Egal, ob Haus oder Eigentumswohnung: Ist ein Objekt, für das Sie sich interessieren, vermietet, so “kaufen“ Sie den Mieter mit. Wollen Sie die Wohnung selbst beziehen, so können Sie wegen Eigenbedarfs kündigen, sobald Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Es ist ein Trugschluss, dass bereits der Kaufvertragsschluss beim Notar…




